Resozialisierung

Resozialisierung
Wiedereingliederung in die Gesellschaft

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Re|so|zi|a|li|sie|rung 〈f. 20Wiedereingliederung in die Gesellschaft

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Re|so|zi|a|li|sie|rung, die; -, -en:
das Resozialisieren; das Resozialisiertwerden.

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Resozialisierung,
 
Resozialisation, das Ziel, aber auch das Programm und die Maßnahmen der gesellschaftlichen (Wieder-)Eingliederung von Angehörigen sozialer Randgruppen, v. a. von straffällig Gewordenen, in die Gesellschaft. In pragmatischer Hinsicht hat Resozialisierung zum Ziel, eine erneute Straffälligkeit oder ein anderes von den sozialen Normen abweichendes Verhalten dadurch abzuwenden, dass möglicherweise in der Sozialisation begründete Defekte oder Mängel durch entsprechende Maßnahmen (Therapieangebote bei Persönlichkeitsstörungen, Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen, Hilfestellung bei der Persönlichkeitsbildung und Berufsqualifikation, nicht zuletzt Hilfen bei Drogenabhängigkeit) korrigiert beziehungsweise aufgearbeitet werden können. In normativer Hinsicht sieht Resozialisierung die Straftat beziehungsweise das abweichende Verhalten weniger durch individuelle Schuld begründet als durch mangelnde gesellschaftliche Integration verursacht. Hier hat die Gesellschaft die Aufgabe, in gewissem Sinn Mitverantwortung zu übernehmen. In der Bundesrepublik Deutschland hat Resozialisierung eine wichtige Rolle im Zusammenhang der Strafrechtsreform seit den 1970er-Jahren gespielt. Sie gilt als einer der wichtigen Strafzwecke (Straftheorien) und ist ein Fall der Spezialprävention (Prävention). Die Resozialisierung ist nach § 46 Absatz 1 S. 2 StGB zunächst ein Gesichtspunkt bei der Strafzumessung; bei ihr sind die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, zu berücksichtigen. Die Resozialisierung wird ferner in § 2 Strafvollzugsgesetz als »Vollzugsziel« bezeichnet; danach soll der Gefangene im Vollzug der Freiheitsstrafe fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Die Resozialisierung ist zu unterscheiden von der Rehabilitation. - Ähnliches gilt in Österreich und der Schweiz.
 
 
H. Ortner: Mitbestraft. Straffälligenhilfe als Familien- u. Gemeinwesenarbeit (1983);
 R. Ortmann: R. im Strafvollzug (1987);
 M. Stentzel: Berufserziehung straffälliger Jugendlicher u. Heranwachsender (1990);
 
Straffälligenhilfe in Gesch. u. Gegenwart, hg. v. H.-J. Kerner (1990).

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Re|so|zi|a|li|sie|rung, die; -, -en: das Resozialisieren; das Resozialisiertwerden.

Universal-Lexikon. 2012.

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